Bezahlung der Schitage
Für die Schitage kommen im Schuljahr 2025/26 auf Familien folgende Kosten zu:
- Kurskosten: 135 € für den Schikurs mit der Schischule Snow Experts - Überweisung auf Klassenkonto
- ggf. Leihgebühr: 15 € für den Schiverleih - bar zu bezahlen an die Schischule Snow Experts
Es wird ersucht, die Kosten für die Schulveranstaltung (135 €) VOR Beginn der Schulveranstaltung auf das Klassenkonto vollständig zu überweisen. Sofern eine Einmal-Zahlung ein "zu großer Brocken" ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer auf, um eine Vereinbarung über eine alternative Zahlungsmöglichkeit zu treffen.
Bitte geben Sie bei der Überweisung immer den vollständigen Namen Ihres Kindes an (Familienname + Vorname).
Bankverbindungen:
| Klasse | IBAN |
| 1a | AT783503900000116277 |
| 1b | AT453503900000116095 |
| 1c | AT533503900000116145 |
| 2a | AT353503900000116178 |
| 2b | AT583503900000116152 |
| 2c | AT583503900000901173 |
| 3a | AT043503900000116251 |
| 3b | AT883503900000116194 |
| 3c | AT663503900000116202 |
| 4a | AT133503900000116186 |
| 4b | AT973503900000116129 |
| 4c | AT753503900000116137 |
Folgende Unterstützungsanträge können Sie stellen:
Antrag um Förderung der Schulveranstaltung beim Land Salzburg
Dieser Antrag muss bis spätestens 1. Dezember im Kalenderjahr, in welchem die Veranstaltung stattgefunden hat, eingereicht sein.
Schulsportwochen-100er (Bitte verwenden Sie den
Unterstützungsantrag A)
Für den Schulsportwochen-100er muss der Antrag bis spätestens 21 Tage nach Kursende an
Für beide Anträge benötigen Sie eine Bestätigung über die Teilnahme von der Schule, die Sie nach Vorlage des Antragsformulars in der Direktion erhalten.
Versicherungen
Schülerinnen und Schüler sind während des Unterrichts sowie bei allen Schulveranstaltungen über eine
Versicherung bei der AUVA versichert.
Sofern während des Unterrichts oder bei einer Schulveranstaltung ein Unfall eintritt, welcher einen Arztbesuch oder einen ambulanten oder stationären Besuch in einem Krankenhaus zur Folge hat, ist eine Meldung der Erziehungsberechtigen an die Schule erforderlich, da die Schule dafür eine Unfallmeldung an die AUVA innerhalb von 5 Tagen tätigen muss.
Für Wintersportwochen gibt es einen besonderen Versicherungsschutz von Ski Austria, der privat von Erziehungsberechtigten für das Kind abgeschlossen werden kann.