Bezahlung der Schitage

 

Für die Schitage kommen im Schuljahr 2025/26 auf Familien folgende Kosten zu:

  • Kurskosten: 135 € für den Schikurs mit der Schischule Snow Experts - Überweisung auf Klassenkonto
  • ggf. Leihgebühr: 15 € für den Schiverleih - bar zu bezahlen an die Schischule Snow Experts

 

Es wird ersucht, die Kosten für die Schulveranstaltung (135 €) VOR Beginn der Schulveranstaltung auf das Klassenkonto vollständig zu überweisen. Sofern eine Einmal-Zahlung ein "zu großer Brocken" ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer auf, um eine Vereinbarung über eine alternative Zahlungsmöglichkeit zu treffen.

Bitte geben Sie bei der Überweisung immer den vollständigen Namen Ihres Kindes an (Familienname + Vorname).

 

Bankverbindungen:

Klasse IBAN
1a AT783503900000116277
1b AT453503900000116095
1c AT533503900000116145
2a AT353503900000116178
2b AT583503900000116152
2c AT583503900000901173
3a AT043503900000116251
3b AT883503900000116194
3c AT663503900000116202
4a AT133503900000116186
4b AT973503900000116129
4c AT753503900000116137

 

 

Folgende Unterstützungsanträge können Sie stellen:

Antrag um Förderung der Schulveranstaltung beim Land Salzburg

Dieser Antrag muss bis spätestens 1. Dezember im Kalenderjahr, in welchem die Veranstaltung stattgefunden hat, eingereicht sein.

 

Schulsportwochen-100er (Bitte verwenden Sie den pdfUnterstützungsantrag A)

Für den Schulsportwochen-100er muss der Antrag bis spätestens 21 Tage nach Kursende an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. geschickt worden sein.

 

Für beide Anträge benötigen Sie eine Bestätigung über die Teilnahme von der Schule, die Sie nach Vorlage des Antragsformulars in der Direktion erhalten.

 

 

Versicherungen

Schülerinnen und Schüler sind während des Unterrichts sowie bei allen Schulveranstaltungen über eine pdfVersicherung bei der AUVA versichert.

Sofern während des Unterrichts oder bei einer Schulveranstaltung ein Unfall eintritt, welcher einen Arztbesuch oder einen ambulanten oder stationären Besuch in einem Krankenhaus zur Folge hat, ist eine Meldung der Erziehungsberechtigen an die Schule erforderlich, da die Schule dafür eine Unfallmeldung an die AUVA innerhalb von 5 Tagen tätigen muss.

 

Für Wintersportwochen gibt es einen besonderen Versicherungsschutz von Ski Austria, der privat von Erziehungsberechtigten für das Kind abgeschlossen werden kann.

 

 

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